Baurichtmaße

Garagentorgrößen unterliegen keiner DIN-Norm. Um die passende Größe zu bestimmen, muss die Garagentoröffnung vermessen werden.

Die Garagenhöhe wird vom Fertig-Fußboden bis zum Sturz (H) gemessen; die Breite (B) von Seitenanschlag zu Seitenanschlag (C1 zu C2). Daraus ergibt sich das Baurichtmaß. Die gängigsten Baurichtmaße sind (Breite x Höhe in mm) 2375 x 2125 und 2500 x 2125. Wichtig ist, dass der der Sturz (S) hoch genug ist, damit beim Sektionaltor die Torsionsfeder vorne oder hinten am Tor angebracht und ein Garagentorantrieb genutzt werden kann.

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