Türen

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Baunennmaß

Das Baunennmaß (auch Rohbau-Nennmaß) ist das für Planung und Ausführung entscheidende Maß; es wird in der Bauzeichnung eingetragen. Das Baunennmaß gibt das tatsächlich erforderliche Sollmaß an. Es entspricht bei Türöffnungen immer dem Baurichtmaß zuzüglich einer Fugenbreite von 1 cm. DIN 4172 (ebenso DIN 18100) definiert die Wandöffnungen für Türen. Aus den Öffnungsmaßen ergeben sich folgende Normgrößen für Zargen und Türblätter (in cm):

  • Baurichtmaß 62,5 x 200,0 = Nennmaß 63,5 x 201,0
  • Baurichtmaß 75,0 x 200,0 = Nennmaß 76,0 x 201,0
  • Baurichtmaß 87,5 x 200,0 = Nennmaß 88,5 x 201,0
  • Baurichtmaß 100,0 x 200,0 = Nennmaß 101,0 x 201,0
  • Baurichtmaß 112,5 x 200,0 = Nennmaß 113,5 x 201,0

Türen in den angegebenen Breiten gibt es jeweils auch in der nächsthöheren Normhöhe 213,5 cm. Normgrößen (Vorzugsmaße) sind vor allem für Planer und Architekten interessant. Türen in Normgrößen können meist schneller und preiswerter gefertigt werden oder sind sogar auf Lager. Die Herstellung von Türen und Zargen in Sondermaßen ist auch möglich. Weicht die Maueröffnung von den Standardmaßen ab, zum Beispiel bei der Renovierung, so ist zu entscheiden, ob die Öffnung angepasst werden soll oder Tür und Zarge in Sondermaßen bestellt werden.

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